Wettkampf

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Erster Wettkampf

Der erste Schwimmwettkampf, sei es auch nur die Vereinsmeisterschaften, ist für alle, Schwimmer und Eltern, eine Herausforderung, denn es gibt vieles, was neu, und manches, was im ersten Moment unverständlich ist.

Wir wollen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins Wettkampfgeschehen ermöglichen und haben für Sie einen kleinen Leitfaden erstellt, damit Sie an Ihrem ersten Wettkampf erfolgreich teilnehmen.

Erstregistrierung, Jahreslizenz und Sportfähigkeitsattest

Seit dem 01.01.2006 gelten  Wettkampfbestimmungen, die für die Vereine, die dem Deutschen Schwimmverband angeschlossen sind, verbindlich sind.
An einem offiziellen Wettkampf, der den Wettkampfbestimmungen des DSV unterliegt, können nur Schwimmer und Schwimmerinnen teilnehmen, die folgende Vorgaben erfüllen:

Erstregistrierung:
Die Erstregistrierung ist eine einmalige lebenslange Registrierung beim DSV. Unter diesen Registriernummern werden alle auf offiziellen Wettkämpfen geschwommenen Zeiten der SchwimmerInnen registriert und können auf der Homepage des DSV abgerufen werden.

Lizenzierung:
Neben der Erstregistrierung benötigen Schwimmer und Schwimmerinnen für die Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen eine Jahreslizenz, die für das jeweilige Kalenderjahr gültig ist.

Sportfähigkeitsattest:
Für die Teilnahme an diesen Wettkämpfen ist außerdem ein Sportfähigkeitsattest vorzulegen, das zum Zeitpunkt des Wettkampfes nicht älter als ein Jahr sein darf.
Ohne Sportfähigkeitsattest, Erstregistrierung und Jahreslizenz kann ein Schwimmer nicht für einen Wettkampf gemeldet werden!

Sportfähigkeitsattest

Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes beinhalten auch spezielle Regelungen zur Sportgesundheit und zu deren Nachweis.

Danach ist jeder Aktive – bei Minderjährigen seine Eltern – für seine Sportgesundheit, d.h. seine Trainings- und Wettkampffähigkeit, selbst verantwortlich.

Auch ist ein Aktiver nur dann zur Teilnahme an einer Wettkampfveranstaltung berechtigt, wenn er seine Sportgesundheit durch ein ärztliches Sportfähigkeitsattest nachweisen kann. Dazu haben wir als meldender Verein mit der Abgabe von Meldungen zu Wettkämpfen zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Unter­suchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück­liegen. Eine Meldung ohne diese Versicherung ist zurückzuweisen, weshalb wir als meldender Verein nur Aktive melden, für die uns ein entsprechendes Attest vorliegt.

VERSION: – April 2022

Das Formular kann über diesen LINK heruntergeladen werden.