Vereinsschwimmen

Vereinsschwimmen

Wir freuen uns, allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit zum freien Schwimmen nach Lust und Laune anzubieten. Bei dem Vereinsschwimmen ist immer eine zuständige Aufsicht vor Ort. Gerne gibt sie oder er Hinweise zur Verbesserung der Schwimmtechnik. Die Zeiten für das Vereinsschwimmen stehen in der Übersicht der Trainingszeiten. In der Hallenbadsaison ist dies in der Regel samstags um 11:30 Uhr und in der Freibadsaison mittwochs im Anschluss an die öffentliche Badezeit. Für den sicheren und reibungslosen Betrieb gelten folgende Regeln:

  1. Es müssen zu jeder Zeit mindestens drei Erwachsene anwesend sein.
  2. Treffen ist zur vereinbarten Startzeit am Eingang, Einlass ist noch maximal bis zu 15 Minuten nach der Startzeit.
  3. Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ohne Begleitung ist nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Aufsicht erlaubt.
  4. Einer der Teilnehmer führt die Aufsicht und verantwortet die ordnungs­gemäße Nutzung des Schwimmbades. Er erhält vom Vorstand den Zugangsschlüssel und muss entsprechend den relevanten Normen rettungsfähig (gültiger DLRG Silber-Nachweis oder vergleichbar).
  5. Jeder Teilnehmer hat eine Mitverantwortung für alle anwesenden Schwimmer. Sie oder er gibt bei eventuellen Problemen unverzüglich der Aufsicht Bescheid und hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  6. Alle Teilnehmer sind sich bewusst und damit einverstanden, dass die Aufsicht nicht durchgehend vom Beckenrand erfolgt. Sollten nur wenige (bis ca. 10) erwachsene Teilnehmer vor Ort sein, kann die verant­wort­liche Aufsicht nach eigenem Ermessen auch am Schwimmen teilnehmen.
  7. Bitte vor dem Verlassen des Vereinsschwimmens die Trennleinen aufrollen (Hallenbad) und der Aufsicht Bescheid geben.
  8. Im Übrigen gilt die Haus- und Badeordnung der Gemeinde Brühl.

 

Der Vorstand