Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes beinhalten auch spezielle Regelungen zur Sportgesundheit und zu deren Nachweis.
Danach ist jeder Aktive – bei Minderjährigen seine Eltern – für seine Sportgesundheit, d.h. seine Trainings- und Wettkampffähigkeit, selbst verantwortlich.
Auch ist ein Aktiver nur dann zur Teilnahme an einer Wettkampfveranstaltung berechtigt, wenn er seine Sportgesundheit durch ein ärztliches Sportfähigkeitsattest nachweisen kann. Dazu haben wir als meldender Verein mit der Abgabe von Meldungen zu Wettkämpfen zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine Meldung ohne diese Versicherung ist zurückzuweisen, weshalb wir als meldender Verein nur Aktive melden, für die uns ein entsprechendes Attest vorliegt.
NEUE VERSION – April 2022
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