Formulare und Listen
Hier findet ihr die nötigen Formulare zum Herunterladen und Listen zum Eintragen für unsere Veranstaltungen.
Kleiner Tipp für die Smartphone und Tablet Nutzer:
Falls sich ein Link nicht öffnet dann den Link länger gedrückt halten. Bei Apple Geräten erscheint dann der Hinweis “In neuem Tab öffnen“. Das hilft meist. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht für alle Kombinationen von Geräten und Browser testen kann. Generell empfehle ich die Listen auf einem PC oder Laptop zu bearbeiten.
Helfereinsätze 2023
Gemäß Satzung sind pro Familie 5 Helfereinsätze im Jahr abzuleisten. Es müssen ein Aufbau, ein Abbau und ein Standdienst enthalten sein. Jeder fehlende Helfereinsatz wird am Jahresende mit 15,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Helferliste verbleibt beim Mitglied. Die Mitglieder sind selbst verantwortlich für das Eintragen der Helfereinsätze und die Unterschrift des Vorstandes bzw. Einsatzleiters. Am Jahresende werden die Helferlisten eingesammelt und abgerechnet.
Als Helfereinsatz zählen: Aufbau und Abbau bei einer Veranstaltung, Standdienst, Kuchen, Salat, 20 Brezel oder 15 Laugenstangen, Kampfrichtereinsatz
Das Formular bitte ausschließlich an folgende E-Mail Adresse senden: kassenwart@sv-hellas-bruehl.de
HELFERLISTE zu den Wettkämpfen
Hier findet ihr noch die Liste zum Eintragen der Dienste zu den entsprechenden Wettkämpfe.
Es wird angekündigt wenn die Liste freigegeben ist.
Helferliste
Sportfähigkeitsattest
Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes beinhalten auch spezielle Regelungen zur Sportgesundheit und zu deren Nachweis.
Danach ist jeder Aktive – bei Minderjährigen seine Eltern – für seine Sportgesundheit, d.h. seine Trainings- und Wettkampffähigkeit, selbst verantwortlich.
Auch ist ein Aktiver nur dann zur Teilnahme an einer Wettkampfveranstaltung berechtigt, wenn er seine Sportgesundheit durch ein ärztliches Sportfähigkeitsattest nachweisen kann. Dazu haben wir als meldender Verein mit der Abgabe von Meldungen zu Wettkämpfen zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine Meldung ohne diese Versicherung ist zurückzuweisen, weshalb wir als meldender Verein nur Aktive melden, für die uns ein entsprechendes Attest vorliegt.
NEUE VERSION – April 2022
Das Formular kann über diesen LINK heruntergeladen werden.